Die "neuen" Feuerzeuge
Europaweit gibt es jährlich über 1000 Brände mit mehr als 250 Verletzten und auch Todesopfern, die durch fehlende Sicherungen an Feuerzeugen ausgelöst werden. Dies soll sich nun durch eine neue Verordnung ändern.
Am 11. März 2008 wurde in Österreich mit der neuen Feuerzeugverordnung BGBl. II Nr. 174/2007 eine Entscheidung der EU Kommission aus dem Jahr 2007 in nationales Recht umgesetzt. Die neue Regelung sieht ein Verbot für das „In-Verkehr-Bringen“ von Feuerzeugen ohne Kindersicherung und von Feuerzeugen mit spielzeugähnlicher Aufmachung, wie z.B. in Form eines Modellautos, vor. Im Jahr 2002 wurde von der Kommission bereits eine freiwillige Verordnung verabschiedet, die aber keine Wirkung zeigte.
Die Verordnung in der Praxis
Trafikanten und der Einzelhandel hatten eine einjährige Übergangsfrist, um ihre Bestände an „alten“ Feuerzeugen aufzubrauchen, denn die Verordnung wurde in zwei Teilschritten umgesetzt. Am 11. März 2007 trat eine Regelung in Kraft, die das „In-Verkehr-Bringen“ von Feuerzeugen ohne Kindersicherung auf Produzentenebene verbot. Ein Jahr darauf wurde diese auf alle Vertriebsstufen ausgeweitet.
Laut einer Umfrage unter Trafikanten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit im Jänner 2008, gaben 43 % der Befragten an, sie würden nachwievor von ihren Großhändlern mit herkömmlichen Feuerzeugen beliefert. 42 % kannten die Stichtagsregelung nicht und fast alle saßen noch auf großen Lagerbeständen an Saisonware wie z.B. Feuerzeugen mit Weihnachtsaufdruck.
Auch für die Werbeartikelbranche stellte die neue Feuerzeugverordnung eine Herausforderung dar, da auch das Verschenken von Feuerzeugen als Werbegeschenk ein „In-Verkehr-Bringen“ ist. Musterbestände an Feuerzeugen ohne Kindersicherung mussten entsorgt werden und durften nicht mehr verwendet werden. Die geringe Kommunikation der Verordnung in den Medien führte zu Unverständnis bei Kunden, da diese ihre gewohnten Feuerzeuge nur mehr mit Kindersicherung beziehen konnten.
Arten von Kindersicherungen
Es gibt mehrere Arten von Kindersicherungen die in Feuerzeugen verbaut werden. Mechanische Feuerzeuge mit Reibrädern haben meist eine Sicherheitslasche über dem Rad. Bei elektronischen Feuerzeugen wird häufig ein Zusatzschalter eingebaut oder eine Feder, die einen stärkeren Kraftaufwand zur Aktivierung verlangt.
Vollzug der Verordnung
Bis jetzt wurden seit März 2008 bei Nichteinhaltung der Regelungen nur Ermahnungen ausgesprochen, es ist allerdings geplant, im Laufe des Jahres Schwerpunktkontrollen durchzuführen. Sanktionen für Vergehen können Geldstrafen, Rückrufaktionen, Verkaufsverbote oder Haftungsansprüche für Unfälle sein.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Von der neuen Verordnung sind hochwertige Feuerzeuge ausgeschlossen. Als „hochwertig“ gelten Feuerzeuge mit einer auf mindestens fünf Jahre konzipierten Nutzungsdauer und der Fähigkeit nachfüllbar und reparierbar zu sein. Diese Feuerzeuge dürfen allerdings genauso wie die günstigeren Varianten nicht in spielzeugähnlicher Konstruktionsweise verkauft werden. Zu hochwertigen Feuerzeugen gehören neben klassischen Metall-Feuerzeugen, vor allem Sturm-Feuerzeuge und Kerzen-Feuerzeuge.
Es bleibt zu hoffen, dass sowohl Gesetzgeber, Produzenten, Händler und auch Konsumenten einen gemeinsamen Weg finden und es in Zukunft nur mehr sichere Feuerzeuge am Markt gibt. Wenn durch die Umstellung auch nur ein Menschenleben gerettet werden kann, hat es sich bereits gelohnt!
Ihr Helmut Gaschnitz